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  Halbwertszeit bei Reaktionen 1. Ordnung

Die Halbwertszeit kann aus dem Geschwindigkeitsgesetz berechnet werden. Wir betrachten wieder eine einfache Reaktion:

A ® B

Diese Reaktion laufe 1. Ordnung ab:

Formel

Durch Umstellung ("Variablentrennung") erhält man daraus:

Formel

Die Gleichung wird nun integriert, wobei als Nullpunkt die Ausgangssituation vor Beginn der Reaktion gewählt wird. [A]o bezeichnet die Anfangskonzentration von A bei t = 0.

Formel    Þ    Formel

Diese Gleichung gilt für den gesamten Verlauf einer Reaktion 1. Ordnung. Wir betrachten jetzt die Halbwertszeit (t½). Nach einer Halbwertszeit hat die Konzentration von A um die Hälfte abgenommen: [A] = ½[A]o. Dies wird nun in die Gleichung eingesetzt, [A]o kann gekürzt werden.

Formel

Es gilt ln ½ = – ln 2. Durch Umformung erhalten wir einen Ausdruck für die Halbwertszeit:

Formel

Die Halbwertszeit ist also unabhängig von der Konzentration des Eduktes. Dies ist charakteristisch für Reaktionen 1. Ordnung. Auch der radioaktive Zerfall gehorcht einem Geschwindigkeitsgesetz 1. Ordnung. Man nutzt dies aus bei der Altersbestimmung, beispielsweise nach der C14-Methode.


© Prof. Dr. J. Gasteiger, Dr. A. Schunk, CCC Univ. Erlangen, Fri Mar 30 11:42:09 2001 GMT
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