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Allgemeines zu Bibliotheken

Bibliotheken sind dem Begriff nach "Büchersammlungen", die in einem Gebäude aufbewahrt sind. Heute gilt dies nicht nur für Bücher, sondern für alle denkbaren Formen von Medien: CD-ROMs, Mikrofilme, Videos, elektronische Dokumente usw. Bibliotheken nehmen sowohl einen Informationsauftrag als einen Kulturauftrag wahr. Der Informationsauftrag beinhaltet die Informationsversorgung einer interessierten Benützerschaft als Dienstleistung. Bibliotheken übernehmen also die Rolle eines Portals, das den Zugriff zur gewünschten Information vermittelt. Hierzu sammeln und ordnen Bibliotheken gezielt Dokumente anhand einer definierten Erwerbungspolitk. Der Kulturauftrag hat zum Zweck, dass das gesammelte Informationsgut auch in späterer Zeit den Benutzern für ihre wissenschaftliche Forschung zur Verfügung steht.

In Deutschland und in der Schweiz ist das Bibliothekswesen föderalistisch organisiert. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip: Grössere Bibliotheken springen da unterstützend ein, wo die Leistungsfähigkeit kleinerer Bibliotheken überfordert wäre.


© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:23:42 2004 GMT
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