Allgemeines zu Bibliotheken
Bibliotheken sind dem Begriff nach "Büchersammlungen", die in
einem Gebäude aufbewahrt sind. Heute gilt dies nicht nur für
Bücher, sondern für alle denkbaren Formen von Medien: CD-ROMs,
Mikrofilme, Videos, elektronische Dokumente usw. Bibliotheken nehmen
sowohl einen Informationsauftrag als einen Kulturauftrag wahr. Der
Informationsauftrag beinhaltet die Informationsversorgung einer
interessierten Benützerschaft als Dienstleistung. Bibliotheken
übernehmen also die Rolle eines Portals, das den Zugriff zur
gewünschten Information vermittelt. Hierzu sammeln und ordnen
Bibliotheken gezielt Dokumente anhand einer definierten Erwerbungspolitk.
Der Kulturauftrag hat zum Zweck, dass das gesammelte Informationsgut auch
in späterer Zeit den Benutzern für ihre wissenschaftliche
Forschung zur Verfügung steht.
In Deutschland und in der Schweiz ist das Bibliothekswesen
föderalistisch organisiert. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip:
Grössere Bibliotheken springen da unterstützend ein, wo die
Leistungsfähigkeit kleinerer Bibliotheken überfordert
wäre.
© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:23:42 2004 GMT
BMBF-Leitprojekt Vernetztes Studium - Chemie
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