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Rechtliche Aspekte

Neben den bisher ausschliesslich diskutierten inhaltlichen und technischen Gesichtspunkten der Nutzung elektronischer Zeitschriften müssen auch rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.

Urheberrecht

Elektronische Zeitschriften sind genauso wie gedruckte Zeitschriften durch das Urheberrecht geschützt und in ihrer Nutzung hinsichtlich Kopieren und Weiterverbreiten beschränkt. Diese Beschränkungen erhalten jedoch durch das andere Medium - elektronisch statt Papier - eine andere Qualität.

Während es etwa mühsam war, ein vollständiges Heft einer Zeitschrift (verbotenerweise!) zu kopieren und mit der Post an jemanden zu verschicken, ist das Herunterladen ganzer Zeitschriftenjahrgänge elektronisch relativ einfach zu bewerkstelligen, aber natürlich auch nicht gestattet.

Weitergehende lizenzrechtliche Vereinbarungen

Neben den allgemeinen Bestimmungen des Urheberrechts enthalten die Lizenzverträge der Verlage meist noch weitergehende Bestimmungen: so ist etwa gemäss Urheberrecht erlaubt, Kopien einzelner Artikel aus Zeitschriften über die Fernleihe an auswärtige Benutzer zu versenden. Einige Verlage untersagen aber in ihren Lizenzverträgen, dass eine solche Kopie durch Ausdrucken der elektronischen Version des Artikels hergestellt wird; d.h., sie muss durch (mühsameres) Kopieren aus dem gedruckten Heft hergestellt werden.
Dies bedeutet natürlich auch, dass Bibliotheken nicht lediglich die elektronische Version einer Zeitschrift lizenzieren können, sondern (gegen Mehrkosten!) nicht nur für die Archivierung, sondern auch für die Fernleihe noch mindestens ein gedrucktes Exemplar benötigen.

Erlaubt ist praktisch immer:

  • Lesen am Bildschirm (auch für auswärtige Benutzer)
  • Ausdruck einer Kopie weniger Artikel (pro Heft oder Jahrgang) für den persönlichen Gebrauch
  • zeitweiliges Abspeichern von Zeitschriftendateien auf dem eigenen Computer

Problematisch sein kann z.B. bereits:

  • Längerfristiges Speichern von Dateien zahlreicher Zeitschriftenartikel auf dem Server einer Forschungsgruppe
  • Ausdrucken von Artikel aus elektronischen Zeitschriften für auswärtige Benutzer

Fast immer untersagt ist etwa:

  • Weitergabe von Artikeln als PDF- oder HTML-Dateien an Auswärtige
  • Herunterladen von ganzen Zeitschriftenjahrgängen zur lokalen Speicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie sich vor jeder Nutzung einer elektronischen Zeitschrift, die über das Lesen, Ausdrucken für Ihren persönlichen Gebrauch, und zeitweises Abspeichern von elektronischen Artikeln auf Ihrem persönlichen Computer hinausgeht, bei Ihrer Bibliothek nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen erkundigen. Diese Bedingungen sind je nach Verlag oft unterschiedlich - A mag erlauben, was B verbietet.

© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:25 2004 GMT
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