Rechtliche Aspekte
Neben den bisher ausschliesslich diskutierten inhaltlichen und
technischen Gesichtspunkten der Nutzung elektronischer Zeitschriften
müssen auch rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Urheberrecht
Elektronische Zeitschriften sind genauso wie gedruckte Zeitschriften
durch das Urheberrecht geschützt und in ihrer Nutzung hinsichtlich
Kopieren und Weiterverbreiten beschränkt. Diese Beschränkungen
erhalten jedoch durch das andere Medium - elektronisch statt Papier -
eine andere Qualität.
Während es etwa mühsam war, ein vollständiges Heft
einer Zeitschrift (verbotenerweise!) zu kopieren und mit der Post an
jemanden zu verschicken, ist das Herunterladen ganzer
Zeitschriftenjahrgänge elektronisch relativ einfach zu
bewerkstelligen, aber natürlich auch nicht gestattet.
Weitergehende lizenzrechtliche Vereinbarungen
Neben den allgemeinen Bestimmungen des Urheberrechts enthalten die
Lizenzverträge der Verlage meist noch weitergehende Bestimmungen: so
ist etwa gemäss Urheberrecht erlaubt, Kopien einzelner Artikel aus
Zeitschriften über die Fernleihe an auswärtige Benutzer zu
versenden. Einige Verlage untersagen aber in ihren Lizenzverträgen,
dass eine solche Kopie durch Ausdrucken der elektronischen Version des
Artikels hergestellt wird; d.h., sie muss durch (mühsameres)
Kopieren aus dem gedruckten Heft hergestellt werden.
Dies bedeutet natürlich auch, dass
Bibliotheken nicht lediglich die elektronische Version einer Zeitschrift
lizenzieren können, sondern (gegen Mehrkosten!) nicht nur für
die Archivierung, sondern auch für die Fernleihe noch mindestens ein
gedrucktes Exemplar benötigen.
Erlaubt ist praktisch immer:
- Lesen am Bildschirm (auch für auswärtige Benutzer)
- Ausdruck einer Kopie weniger Artikel (pro Heft oder Jahrgang)
für den persönlichen Gebrauch
- zeitweiliges Abspeichern von Zeitschriftendateien auf dem eigenen
Computer
Problematisch sein kann z.B. bereits:
- Längerfristiges Speichern von Dateien zahlreicher
Zeitschriftenartikel auf dem Server einer Forschungsgruppe
- Ausdrucken von Artikel aus elektronischen Zeitschriften für
auswärtige Benutzer
Fast immer untersagt ist etwa:
- Weitergabe von Artikeln als PDF- oder HTML-Dateien an
Auswärtige
- Herunterladen von ganzen Zeitschriftenjahrgängen zur lokalen
Speicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie sich vor jeder Nutzung einer
elektronischen Zeitschrift, die über das Lesen, Ausdrucken
für Ihren persönlichen Gebrauch, und zeitweises Abspeichern
von elektronischen Artikeln auf Ihrem persönlichen Computer
hinausgeht, bei Ihrer Bibliothek nach den jeweiligen
Nutzungsbedingungen erkundigen. Diese Bedingungen sind je nach Verlag
oft unterschiedlich - A mag erlauben, was B verbietet.
© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:25 2004 GMT
BMBF-Leitprojekt Vernetztes Studium - Chemie
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