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Erfassungskriterien für den Beilstein

Aus den erwähnten Quellen sind nur organische Verbindungen erfasst, die bestimmte chemische Auswahlkriterien erfüllen.

Organische Verbindungen

Erfasst werden Kohlenstoffverbindungen, die ausser C nur noch die so genannten Beilstein-Elemente enthalten dürfen:

H, Li, Na, K, Rb, Cs, Mg, Ca, Sr, Ba, B, Si, N, P, As, O, S, Se, Te, F, Cl, Br, I

folgende Verbindungen, welche die formalen Anforderungen erfüllen, werden abernicht im Beilstein behandelt
CO, CS, CO2, CS2, COS, C3O2, C3S2, COCl2, H2CO3 und Thioanaloge, HCN, HOCN, HSCN, (CN)2; Salze von HCOH, CH3COOH, (COOH)2

Diese Verbindungen sowie alle diejenigen Kohlenstoffverbindungen, die noch andere Elemente ausser den angegebenen enthalten, fallen in die Domäne des Gmelin (siehe Modul Gmelin).


© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:34:22 2004 GMT
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