Auswahlkriterien für organische Verbindungen
F.K. Beilstein hat seine Kriterien für die 1. Auflage des
Handbuchs 1892 so definiert:
"Im vorliegenden Werke habe ich den Versuch
gemacht, sämtliche analysirte, organische Verbindungen
möglichst übersichtlich zusammen zu stellen".
Von diesem absoluten Kriterium des Vorhandenseins einer Elementaranalyse wurde dann bald abgewichen, man
nahm auch Verbindungen auf, bei denen aufgrund ihrer Eigenschaften oder
ihrer Bildungsweise zuverlässig anzunehmen war, dass sie rein waren;
Gemische von Stereoisomeren bekannter
Konstitution wurden ebenfalls aufgenommen; zeitweise wurden sogar
Verbindungen mit unbekannter Konstitution
erfasst (vor allem Naturstoffe), wenn sie durch Daten charakterisiert
waren, die auf Einheitlichkeit und genügende Reinheit hinwiesen.
Heutzutage werden natürlich nur noch Verbindungen bekannter Konstitution aufgenommen.
Im Besonderen gilt:
- synthetische Polymere werden nicht
erfasst
- Nucleinsäuren werden nicht erfasst,
Peptide nur bis zu 12 Aminosäuren, Oligosaccharide nur bis zu 6 Zuckern
- Gemische aus organischen und anorganischen Komponenten nur
dann, wenn die organische Verbindung der Schwerpunkt ist
- Gemische von Diastereomeren nur dann, wenn
die individuellen Diastereomeren nicht identifiziert und
charakterisiert sind
- reaktive Zwischenprodukte nur, wenn Daten zur
Charakterisierung vorliegen
- nur gemessene Daten werden berücksichtigt, im Unterschied zum
Gmelin keine berechneten
Eigenschaften
Dies sind die Standardkriterien für das Handbuch und die
Information aus dem Handbuch in der Datenbank. Für die neuere
Literatur ab 1980, die nur in der Datenbank erfasst ist, gelten teilweise
erweiterte Aufnahmekriterien (siehe Datenbank
CrossFire Beilstein).
© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:34:23 2004 GMT
BMBF-Leitprojekt Vernetztes Studium - Chemie
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