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Auswahlkriterien für organische Verbindungen

F.K. Beilstein hat seine Kriterien für die 1. Auflage des Handbuchs 1892 so definiert:
"Im vorliegenden Werke habe ich den Versuch gemacht, sämtliche analysirte, organische Verbindungen möglichst übersichtlich zusammen zu stellen".
Von diesem absoluten Kriterium des Vorhandenseins einer Elementaranalyse wurde dann bald abgewichen, man nahm auch Verbindungen auf, bei denen aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihrer Bildungsweise zuverlässig anzunehmen war, dass sie rein waren; Gemische von Stereoisomeren bekannter Konstitution wurden ebenfalls aufgenommen; zeitweise wurden sogar Verbindungen mit unbekannter Konstitution erfasst (vor allem Naturstoffe), wenn sie durch Daten charakterisiert waren, die auf Einheitlichkeit und genügende Reinheit hinwiesen.
Heutzutage werden natürlich nur noch Verbindungen bekannter Konstitution aufgenommen.

Im Besonderen gilt:

  • synthetische Polymere werden nicht erfasst
  • Nucleinsäuren werden nicht erfasst, Peptide nur bis zu 12 Aminosäuren, Oligosaccharide nur bis zu 6 Zuckern
  • Gemische aus organischen und anorganischen Komponenten nur dann, wenn die organische Verbindung der Schwerpunkt ist
  • Gemische von Diastereomeren nur dann, wenn die individuellen Diastereomeren nicht identifiziert und charakterisiert sind
  • reaktive Zwischenprodukte nur, wenn Daten zur Charakterisierung vorliegen
  • nur gemessene Daten werden berücksichtigt, im Unterschied zum Gmelin keine berechneten Eigenschaften

Dies sind die Standardkriterien für das Handbuch und die Information aus dem Handbuch in der Datenbank. Für die neuere Literatur ab 1980, die nur in der Datenbank erfasst ist, gelten teilweise erweiterte Aufnahmekriterien (siehe Datenbank CrossFire Beilstein).


© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:34:23 2004 GMT
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