Funktion eines Patents
Ein Patent beinhaltet nicht automatische das Recht auf die
Ausübung der Erfindung, sondern nur das Recht, für eine
bestimmte Zeit (Lebensdauer des Patents) in einem definierten
geographischen Bereich (Territorialitätsprinzip) andere von der
kommerziellen Nutzung dieser Erfindung auszuschliessen.
Aus diesem Grundsatz und anderen Eigenheiten der Patente folgen einige
vor allem für die Wissenschaft wichtige Konsequenzen, die oft
übersehen oder missverstanden werden:
- die wissenschaftliche, nichtkommerzielle Nutzung von
Erfindungen, auch der patentgeschützten, ist frei
- im Laufe eines Patentverfahrens können verschiedene
Patentdokumente erscheinen, die alle einen Informationswert
haben (der uns hier hauptsächlich beschäftigt), die sich in
ihrer rechtlichen Wirkung aber deutlich unterscheiden: eine
Patentanmeldung bietet nur einen provisorischen Schutz, der
erst mit dem (ggf. später, oft aber auch gar nicht) erteilten
Patent definitiv wird
- das mit einem Patent verliehene Schutzrecht ist auf das jeweilige
Land beschränkt und erlöscht spätestens nach Ende der
Laufzeit (heute meist 20 Jahre), oder aber auch vorher, wenn es z.B.
erfolgreich angefochten wurde, oder wenn die zur Aufrechterhaltung des
Schutzrechtes über die volle Laufzeit erforderlichen Gebühren
nicht bezahlt wurden
(mit dieser Thematik beschäftigen wir uns u.a. im Exkurs: Patentdatenbanken)
© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:50 2004 GMT
BMBF-Leitprojekt Vernetztes Studium - Chemie
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