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Funktion eines Patents

Ein Patent beinhaltet nicht automatische das Recht auf die Ausübung der Erfindung, sondern nur das Recht, für eine bestimmte Zeit (Lebensdauer des Patents) in einem definierten geographischen Bereich (Territorialitätsprinzip) andere von der kommerziellen Nutzung dieser Erfindung auszuschliessen.

Aus diesem Grundsatz und anderen Eigenheiten der Patente folgen einige vor allem für die Wissenschaft wichtige Konsequenzen, die oft übersehen oder missverstanden werden:

  • die wissenschaftliche, nichtkommerzielle Nutzung von Erfindungen, auch der patentgeschützten, ist frei
  • im Laufe eines Patentverfahrens können verschiedene Patentdokumente erscheinen, die alle einen Informationswert haben (der uns hier hauptsächlich beschäftigt), die sich in ihrer rechtlichen Wirkung aber deutlich unterscheiden: eine Patentanmeldung bietet nur einen provisorischen Schutz, der erst mit dem (ggf. später, oft aber auch gar nicht) erteilten Patent definitiv wird
  • das mit einem Patent verliehene Schutzrecht ist auf das jeweilige Land beschränkt und erlöscht spätestens nach Ende der Laufzeit (heute meist 20 Jahre), oder aber auch vorher, wenn es z.B. erfolgreich angefochten wurde, oder wenn die zur Aufrechterhaltung des Schutzrechtes über die volle Laufzeit erforderlichen Gebühren nicht bezahlt wurden
    (mit dieser Thematik beschäftigen wir uns u.a. im Exkurs: Patentdatenbanken)

© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:50 2004 GMT
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