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Priorität

Eine ganz zentrale Rolle im Patentwesen spielt die so genannte Priorität.

Der Anmelder einer Erfindung erwirbt mit der Anmeldung ein so genanntes Prioritätsrecht aufgrund des Datums der Anmeldung, des Prioritätsdatums. Patentanmeldungen sind bis zu ihrer Veröffentlichung geheim. Daher könnte der Fall auftreten, dass zwei Erfinder unabhängig voneinander die gleiche Erfindung anmelden; in diesem Fall hat der erste Anmelder (mit dem früheren Prioritätsdatum) das Recht auf das Patent ("first to file").
Wichtiger ist die Funktion des Prioritätsdatums aber noch in drei anderen Auswirkungen:

  1. Nach der ersten Abmeldung in einem Land, das dem Pariser Verbandsübereinkommen beigetreten ist, hat der Anmelder das Recht, innerhalb einer Schutzfrist von einem Jahr nach Prioritätsdatum (also später) die gleiche Erfindung in anderen Vertragsstaaten zum Patent anzumelden und dabei das gleiche Prioritätsdatum (und das gleiche Prioritätsrecht) zu beanspruchen wie bei der ersten Anmeldung.
    Diese späteren Anmeldungen haben also ein späteres Anmeldedatum, aber das gleiche Prioritätsdatum wie die erste Anmeldung
  2. Aufgrund dieser Priorität werden Anmeldungen zur gleichen Erfindung, die nacheinander in verschiedenen Ländern angemeldet wurden, zu einer Patentfamilie zusammengefasst.
  3. Die erste Veröffentlichung einer (ursprünglich geheimgehaltenen) Patentanmeldung erfolgt in den meisten Ländern 18 Monate nach dem Prioritätsdatum (nicht erst 18 Monate nach dem Datum einer späteren Anmeldung im entsprechenden Land).

© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:57 2004 GMT
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