Priorität
Eine ganz zentrale Rolle im Patentwesen spielt die so genannte Priorität.
Der Anmelder einer Erfindung erwirbt mit der Anmeldung ein so
genanntes Prioritätsrecht aufgrund des Datums der
Anmeldung, des Prioritätsdatums. Patentanmeldungen sind bis
zu ihrer Veröffentlichung geheim. Daher könnte der Fall
auftreten, dass zwei Erfinder unabhängig voneinander die gleiche
Erfindung anmelden; in diesem Fall hat der erste Anmelder (mit dem
früheren Prioritätsdatum) das Recht auf das Patent ("first to
file").
Wichtiger ist die Funktion des Prioritätsdatums aber noch in drei
anderen Auswirkungen:
- Nach der ersten Abmeldung in einem Land, das dem Pariser Verbandsübereinkommen beigetreten
ist, hat der Anmelder das Recht, innerhalb einer Schutzfrist von einem
Jahr nach Prioritätsdatum (also später) die gleiche Erfindung
in anderen Vertragsstaaten zum Patent anzumelden und dabei das gleiche
Prioritätsdatum (und das gleiche Prioritätsrecht) zu
beanspruchen wie bei der ersten Anmeldung.
Diese späteren Anmeldungen haben also ein späteres
Anmeldedatum, aber das gleiche Prioritätsdatum wie die erste
Anmeldung
- Aufgrund dieser Priorität werden Anmeldungen zur gleichen
Erfindung, die nacheinander in verschiedenen Ländern angemeldet
wurden, zu einer Patentfamilie
zusammengefasst.
- Die erste Veröffentlichung einer (ursprünglich
geheimgehaltenen) Patentanmeldung erfolgt in den meisten Ländern
18 Monate nach dem Prioritätsdatum (nicht erst 18 Monate
nach dem Datum einer späteren Anmeldung im entsprechenden
Land).
© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:57 2004 GMT
BMBF-Leitprojekt Vernetztes Studium - Chemie
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