Patentämter
Ein Patentverfahren beginnt mit der Anmeldung einer Erfindung
zum Patent durch den Erfinder bei einem Patentamt.
Die Webseiten des EPA enthalten u.a. Links zu den Webseiten nationaler
Patentämter.
EPO: Links zu Patenten
Typischer Ablauf eines Patentverfahrens
Das Verfahren der Patenterteilung ist als eine staatliche Handlung in
jedem Land durch eigene Patentgesetzte geregelt (beim Europäischen Patentamt durch die
Europäische Patentkonvention von 1973). Diese Verfahren
unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land, sondern haben sich auch
innerhalb der meisten Länder im Laufe der Zeit geändert, meist
im Sinne verstärkter internationaler Angleichung.
Wir beschreiben hier ein fiktives Patentverfahren, dass aber die
wichtigsten Schritte enthält und sich im Wesentlichen an der
Europäischen Patentanmeldung orientiert.
- Einreichen der Patentanmeldung durch den Erfinder beim
Patentamt
- formale Prüfung der Anmeldung durch das Patentamt
- Veröffentlichung der Patentanmeldung 18 Monate nach
der ersten Patentanmeldung (Priorität)
- Antrag des Erfinders auf inhaltliche Prüfung
- inhaltliche Prüfung der Patentanmeldung (ggf. Beschneidung der
Ansprüche, oder sogar Rückweisung der Anmeldung, weil die
Voraussetzungen für Patenterteilung - Neuheit, erfinderische
Tätigkeit usw. nicht gegeben sind)
- Veröffentlichung des erteilten Patents
Wichtig für uns sind hier die Schritte 3 und 6,
denn in diesen Schritten werden dem Verfahrensstand entsprechende
Patentdokumente mit hohem Informationswert
veröffentlicht.
Die "Geschichte" eines Patents ist mit der Erteilung noch nicht
abgeschlossen, wie wir in Exkurs:
Patentdatenbanken sehen können.
Je nach Patentverfahren kann bereits vor der Erteilung eines Patent
Einspruch durch Dritte erhoben werden, um die Erteilung zu verhindern.
Ein bereits erteiltes Patent kann später angefochten werden, etwa,
wenn ein Dritter beweisen kann, dass die Erfindung nicht neu war.
© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:56 2004 GMT
BMBF-Leitprojekt Vernetztes Studium - Chemie
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