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Patentämter

Ein Patentverfahren beginnt mit der Anmeldung einer Erfindung zum Patent durch den Erfinder bei einem Patentamt.
Die Webseiten des EPA enthalten u.a. Links zu den Webseiten nationaler Patentämter.

Web Icon EPO: Links zu Patenten

Typischer Ablauf eines Patentverfahrens

Das Verfahren der Patenterteilung ist als eine staatliche Handlung in jedem Land durch eigene Patentgesetzte geregelt (beim Europäischen Patentamt durch die Europäische Patentkonvention von 1973). Diese Verfahren unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land, sondern haben sich auch innerhalb der meisten Länder im Laufe der Zeit geändert, meist im Sinne verstärkter internationaler Angleichung.
Wir beschreiben hier ein fiktives Patentverfahren, dass aber die wichtigsten Schritte enthält und sich im Wesentlichen an der Europäischen Patentanmeldung orientiert.

  1. Einreichen der Patentanmeldung durch den Erfinder beim Patentamt
  2. formale Prüfung der Anmeldung durch das Patentamt
  3. Veröffentlichung der Patentanmeldung 18 Monate nach der ersten Patentanmeldung (Priorität)
  4. Antrag des Erfinders auf inhaltliche Prüfung
  5. inhaltliche Prüfung der Patentanmeldung (ggf. Beschneidung der Ansprüche, oder sogar Rückweisung der Anmeldung, weil die Voraussetzungen für Patenterteilung - Neuheit, erfinderische Tätigkeit usw. nicht gegeben sind)
  6. Veröffentlichung des erteilten Patents

Wichtig für uns sind hier die Schritte 3 und 6, denn in diesen Schritten werden dem Verfahrensstand entsprechende Patentdokumente mit hohem Informationswert veröffentlicht.

Die "Geschichte" eines Patents ist mit der Erteilung noch nicht abgeschlossen, wie wir in Exkurs: Patentdatenbanken sehen können.
Je nach Patentverfahren kann bereits vor der Erteilung eines Patent Einspruch durch Dritte erhoben werden, um die Erteilung zu verhindern. Ein bereits erteiltes Patent kann später angefochten werden, etwa, wenn ein Dritter beweisen kann, dass die Erfindung nicht neu war.

© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:56 2004 GMT
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