Voraussetzungen für ein Patent
Ein Patent wird nur erteilt, wenn eine Erfindung bestimmte Bedingungen
erfüllt und auf eine vorgeschriebene Weise in einer Patentanmeldung
offengelegt wird:
- Neuheit: die Erfindung muss neu sein, d.h. sie darf vorher nicht
veröffentlicht worden sein, auch z.B. nicht in einem Vortrag -
alles was der Öffentlichkeit bekannt ist, gehört zum "Stand
der Technik", und ist damit definitionsgemäss nicht mehr neu und
nicht mehr patentierbar
- Erfinderische Tätigkeit ("Erfindungshöhe"): eine
Erfindung muss eine Erfindung sein, d.h. keine einfache Entdeckung, und
sie darf nicht offensichtlich aus dem "Stand der Technik" abzuleiten
sein ("nonobvious")
z.B. wenn in einem technischen Verfahren der
Einsatz von Äthanol als Lösungsmittel bekannt ist, dann kann
die Verwendung von Methanol oder Propanol für die das gleiche
Verfahren nicht patentiert ist, da eine solche Anwendung offensichtlich
ist (Analogieschluss). Patentierbar wäre aber etwa die Verwendung
eines höheren Alkohols, wenn der wesentliche, nicht
offensichtliche Vorteile gegenüber einfachen Alkoholen
böte.
z.B. die reine Entdeckung eines neuen
Naturstoffs ist nicht patentierbar, aber sehr wohl Verfahren zur seiner
Isolierung, eine neue Synthese des Naturstoffs, oder seine Anwendung
zur Heilung bestimmter Krankheiten (vorausgesetzt, sie erfüllen
die hier aufgelisteten Kriterien)
- Gewerbliche Anwendbarkeit: die Erfindung muss praktikabel sein
("reduce to practice"),
ein Perpetuum Mobile ist nicht
patentierbar
- Patentfähigkeit: ausgeschlossen waren bisher Pflanzen und
Tiere an sich (aber das ist im Zuge der Gentechnologie im Wandel
begriffen), und medizinische Heilverfahren (aber nicht Geräte oder
Medikamente dazu!), ausgeschlossen sind immer noch Erfindungen, die
gegen die "guten Sitten" verstossen (etwa Folterwerkzeuge)
Eine Erfindung, die diese Voraussetzungen erfüllt, muss ausserdem
einheitlich sein (man kann nicht mehrere Erfindungen in einem Patent
bündeln), und sie muss so offengelegt (beschrieben) sein, dass ein
"durchschnittlicher Fachmann auf dem Gebiet" (man beachte die juristische
Terminologie) die Erfindung aufgrund der Beschreibung in der
Patentanmeldung praktisch nachvollziehen kann. Für die
Patentanmeldung gelten formale Vorschriften und Termine (u.a.
fällige Gebühren) im Patentverfahren, die strikt einzuhalten
sind.
© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:52 2004 GMT
BMBF-Leitprojekt Vernetztes Studium - Chemie
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