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Voraussetzungen für ein Patent

Ein Patent wird nur erteilt, wenn eine Erfindung bestimmte Bedingungen erfüllt und auf eine vorgeschriebene Weise in einer Patentanmeldung offengelegt wird:

  1. Neuheit: die Erfindung muss neu sein, d.h. sie darf vorher nicht veröffentlicht worden sein, auch z.B. nicht in einem Vortrag - alles was der Öffentlichkeit bekannt ist, gehört zum "Stand der Technik", und ist damit definitionsgemäss nicht mehr neu und nicht mehr patentierbar
  2. Erfinderische Tätigkeit ("Erfindungshöhe"): eine Erfindung muss eine Erfindung sein, d.h. keine einfache Entdeckung, und sie darf nicht offensichtlich aus dem "Stand der Technik" abzuleiten sein ("nonobvious")
    z.B. wenn in einem technischen Verfahren der Einsatz von Äthanol als Lösungsmittel bekannt ist, dann kann die Verwendung von Methanol oder Propanol für die das gleiche Verfahren nicht patentiert ist, da eine solche Anwendung offensichtlich ist (Analogieschluss). Patentierbar wäre aber etwa die Verwendung eines höheren Alkohols, wenn der wesentliche, nicht offensichtliche Vorteile gegenüber einfachen Alkoholen böte.
    z.B. die reine Entdeckung eines neuen Naturstoffs ist nicht patentierbar, aber sehr wohl Verfahren zur seiner Isolierung, eine neue Synthese des Naturstoffs, oder seine Anwendung zur Heilung bestimmter Krankheiten (vorausgesetzt, sie erfüllen die hier aufgelisteten Kriterien)
  3. Gewerbliche Anwendbarkeit: die Erfindung muss praktikabel sein ("reduce to practice"),
    ein Perpetuum Mobile ist nicht patentierbar
  4. Patentfähigkeit: ausgeschlossen waren bisher Pflanzen und Tiere an sich (aber das ist im Zuge der Gentechnologie im Wandel begriffen), und medizinische Heilverfahren (aber nicht Geräte oder Medikamente dazu!), ausgeschlossen sind immer noch Erfindungen, die gegen die "guten Sitten" verstossen (etwa Folterwerkzeuge)

Eine Erfindung, die diese Voraussetzungen erfüllt, muss ausserdem einheitlich sein (man kann nicht mehrere Erfindungen in einem Patent bündeln), und sie muss so offengelegt (beschrieben) sein, dass ein "durchschnittlicher Fachmann auf dem Gebiet" (man beachte die juristische Terminologie) die Erfindung aufgrund der Beschreibung in der Patentanmeldung praktisch nachvollziehen kann. Für die Patentanmeldung gelten formale Vorschriften und Termine (u.a. fällige Gebühren) im Patentverfahren, die strikt einzuhalten sind.


© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:52 2004 GMT
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