Immaterialgüterrecht
Patente und Patenrecht schützen Erfindungen als geistiges
Eigentum der Erfinder. Sie gehören als nicht materielles Eigentum
zum Bereich des Immaterialgüterrecht. Dieser Bereich umfasst ausser
Patenten noch geschützte Pflanzen und Tierspezies,
Gebrauchsmuster (utility patents), Handelsmarken
(trademarks) und vor allem auch den in der gesamten Chemieinformation
wichtigen Bereich des Urheberrechts (copyright).
Der Internationale Schutz dieser Typen geistigen Eigentums beruht auf
verschiedenen internationalen Abkommen, von denen einige wichtige hier
aufgeführt sind:
- Patente: Pariser
Verbandsübereinkommen 1883
- Urheberrecht: Berner Konvention 1886
© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:52 2004 GMT
BMBF-Leitprojekt Vernetztes Studium - Chemie
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