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Immaterialgüterrecht

Patente und Patenrecht schützen Erfindungen als geistiges Eigentum der Erfinder. Sie gehören als nicht materielles Eigentum zum Bereich des Immaterialgüterrecht. Dieser Bereich umfasst ausser Patenten noch geschützte Pflanzen und Tierspezies, Gebrauchsmuster (utility patents), Handelsmarken (trademarks) und vor allem auch den in der gesamten Chemieinformation wichtigen Bereich des Urheberrechts (copyright).

Der Internationale Schutz dieser Typen geistigen Eigentums beruht auf verschiedenen internationalen Abkommen, von denen einige wichtige hier aufgeführt sind:

  • Patente: Pariser Verbandsübereinkommen 1883
  • Urheberrecht: Berner Konvention 1886

© Dr. Engelbert Zass, ETH Zürich, Tue Apr 6 09:25:52 2004 GMT
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